1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der BMF GmbH (nachfolgend BMF) und ihren gewerblich oder selbstständig beruflich tätigen Kunden im Sinne von § 14 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn BMF dem nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Individualvereinbarungen gelten gegenüber diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig.
2. Vertragsschluss
2.1 Ein Vertrag kommt mit Vertragsbestätigung durch BMF zustande. Die Erteilung eines Auftrags / der Bestellung durch den Kunden stellt ein Angebot an BMF zum Abschluss eines Vertrages dar.
2.2 Vorvertragliche Mitteilungen von BMF, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge sind freibleibend.
2.3 Technische Änderungen aufgrund technischen Fortschritts oder Entwicklung bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Informations-, Merkblätter uä wirken nur informativ und werden nicht Vertragsbestandteil.
2.3 BMF ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte hinzuziehen.
3. Leistungen
3.1 BMF erbringt Leistungen entsprechend den jeweiligen individuellen Vertragsabsprachen.
3.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, stellt BMF für die Vertragslaufzeit befristete Softwareanwendungen, Applikationen, Datenbanken und entsprechende Zugriffssoftware (nachfolgend „Software“) nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe von § 8 bereit. Soweit darüber hinaus individuell vereinbart, stellt BMF dem Kunden Speicherplatz auf eigenen Rechnern zur Verfügung oder stellt Rechner des Kunden in Rechenzentren unter. BMF bietet den Kunden dann die Möglichkeit die auf den Rechnern abgelegten Inhalte über das Internet abzurufen. BMF erbringt dabei keine Leistungen als Access-Provide, insoweit können weitere Kosten für den Kunden anfallen. Darüber hinaus bietet BMF weitere Leistungen an, z.B. die Registrierung von Internet-Domains, Mail-Verkehr etc. Die Einzelheiten der jeweiligen Leistungen ergeben sich aus den Individualvereinbarungen, aus der Produkt- und Leistungsbeschreibung nebst Preisliste zu den einzelnen Produkten und Dienstleistungen. Zugesagte Erreichbarkeits- und Performancewerte werden durch die für den jeweiligen Dienst gültigen Service-Vereinbarungen (Service-Level-Agreement) geregelt.
3.3 BMF behält sich im Rahmen der Zumutbarkeit für den Kunden vor, ihren Service insoweit zu ändern oder zu erweitern, soweit dies zur Verbesserung des Services notwendig ist und/oder die technische Weiterentwicklung dies ermöglicht und/oder erfordert.
3.4 Werden kostenlose Leistungen erbracht, so können diese jederzeit ohne Angabe von Gründen eingestellt werden, wenn diese Leistungen nicht ausdrücklich Bestandteil des vergütungspflichtigen Vertrages sind. Sofern ein Mail-System für den Kunden angeboten wird und dieser es nutzt, speichert BMF die Daten maximal für den gesetzlich vorgegebenen Zeitraum.
3.5 Supportleistungen über die Gewährleistung hinaus werden nicht erbracht, wenn nicht über Art und Umfang des Supports sowie die Kosten eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
3.6 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, handelt es sich bei Lieferterminen nicht um Fixgeschäfte.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde hat BMF sämtliche für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Mitwirkungsleistungen, insbesondere sämtliche Informationen, Unterlagen und Daten, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsprlichten nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, gerät BMF durch dadurch entstehende Verzögerungen nicht in Verzug. Eventuell Liefertermine verschieben sich dadurch in angemessenem Umfang.
4.2 Sofern der Kunde eigene Hardware bei BMF einstellt (Server-Housing), ist der Kunde für Betrieb und Wartung seiner Hardware selbst verantwortlich. Der Kunde versichert ausdrücklich, Eigentümer der eingebrachten Hardware zu sein. Etwaige Drittrechte hieran im Falle etwa von Leasing- und Finanzierungsverträgen zeigt der Kunde bei Vertragsschluss schriftlich unter Beifügung von aussagekräftigen Unterlagen an. Der Kunde räumt BMF ein vertragliches Pfandrecht an seiner eingebrachten Hardware zur Sicherung sämtlicher Ansprüche ein.
4.3 Eine Weiter- bzw. Untervermietung von angemieteten Webspace (Web-Hosting) wird vom Kunden nicht vorgenommen. Dies gilt auch für den Fall der Unentgeltlichkeit der Leistung durch BMF.
4.4 Bei ROOT-Servern hat der Kunde Administratorrechte, entsprechende fundierte Kenntnisse zur Server-Administration nebst laufender Fortbildung werden vom Kunden gewährleistet. Der Kunde ist für die Sicherheit seines Servers allein verantwortlich. Die Installation von Wartungsprogrammen oder sonstiger Programme, die BMF ggfs. zur Verfügung stellt oder empfiehlt, entbindet den Kunden nicht von dieser Pflicht. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Server so einzurichten und zu verwalten, dass die Sicherheit, Integrität und Verfügbarkeit der Netze, anderer Server, Software und Daten Dritter nicht gefährdet wird.
4.5 Für einen Managed Server Service (Erst-Einrichtung des Servers/Monitoring) ist BMF berechtigt, Update-Serviceprogramme, Firewall und Traffic-Monitoring-Tools auf dem Server zu installieren.
4.6 Der Kunde wird bei dem Einsatz der Software und/oder Server nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen und wird BMF von sämtlichen gegen BMF gerichteten Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einen rechtswidrigen Einsatz der Software und/oder Server gestützt sind. Insbesondere Pornographisch geprägte Inhalte sowie Inhalte mit rechtsradikalem, nationalsozialistischem Charakter sowie Websites, deren Inhalte gegen die guten Sitten verstoßen, sind unzulässig.
4.7 Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen (z.B. Datensicherung) für den Fall zu treffen, dass die Software ausfällt oder von BMF bereitgestellte Server nicht erreichbar sind. Es ist ausschließlich Aufgabe des Kunden, die Speicherinhalte seiner Website und eingesetzter Datenbanken in regelmäßigen Abständen auf externen Speichermedien zu sichern. Dem Kunden ist bewusst, dass es bei den an das Internet angeschlossenen Computern (Server und Clients) einschl. des Email-Betriebs trotz entsprechender Sicherheitsvorkehrungen keine abschließende Datensicherheit geben kann.
5. Entgelt, Aufrechnung
5.1 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Rechnungen von BMF werden mit Zugang bei dem Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wird der Vertrag nicht am ersten Tag eines Kalendermonates geschlossen, berechnet sich der für den ersten Monat zu entrichtende Tarif anteilig nach den verbleibenden Tagen des Monats, beginnend mit dem auf die Bereitstellung der Software folgenden Tag. Etwaige auf der Rechnung von BMF ausgewiesene Zahlungsbedingungen / -fristen gelten vorrangig. Der vereinbarte Tarif ergibt sich aus dem vom Kunden bestellten Produkt und/oder Dienstleistung (Webhosting oder Server-Paket etc.). Maßgeblich ist der Tarif zum Zeitpunkt der Bestellung gemäß Leistungsbeschreibung und Preisliste. Einmalig zu zahlende Vergütungen sowie regelmäßig monatliche, quartalsweise oder jährlich zu zahlende Entgelte sind im Voraus zu entrichten.
5.2 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn die Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von BMF unbestritten sind. Etwaige Gewährleistungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
5.3 Die Abtretung von Forderungen gegen die BMF ist ausgeschlossen. §354a HGB bleibt hiervon unberührt.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung oder Beauftragung und endet mit der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Soweit nichts anderes vereinbart, endet der Vertag nach einem Jahr ab Unterschrift. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, soweit es nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich durch eine der Parteien gekündigt wird.
6.2 Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Vertragspartner wesentliche Pflichten des Vertrages verletzt (beispielsweise, die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte der bereitgestellten Software überschreitet) und diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach schriftlicher Aufforderung des anderen Vertragspartners abstellt.
6.3 Die Bestimmungen des § 543 BGB bleiben hiervon unberührt.
6.4 Darüber hinaus ist BMF berechtigt rechtswidrige und unzulässige Inhalte sowie Inhalte, Daten und Programme, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Server beeinträchtigen können, zu sperren, zu löschen oder deren Betrieb zu unterbinden.
7. Gewährleistung
7.1 BMF leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. BMF wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Software in angemessener Zeit beseitigen und so, dass sie sich am Interesse der Gesamtheit der Softwarenutzer orientiert. Eine Beseitigung kommt nicht in Betracht, wenn der Mangel durch den Einsatz der Software nur unwesentlich einschränkt.
7.2 BMF erbringt die Gewährleistung durch Nacherfüllung, und zwar nach eigener Wahl entweder durch Beseitigung von Mängeln oder durch mangelfreie Neulieferung.
7.3 BMF kann Mängel auch dadurch beseitigen, dass BMF dem Kunden Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen eines Mangels ohne nachteilige Beeinträchtigung der geschuldeten Funktionalität zu vermeiden. Der Kunde muss ihm im Zuge der Nacherfüllung überlassene neue Programm- oder Datenbestände auch dann übernehmen, wenn dies zu einem ihm zumutbaren Anpassungs- oder Umstellungsaufwand führt.
7.4 Die Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn ohne Zustimmung von BMF vom Kunden oder einem Dritten Veränderungen an der vertragsgegenständlichen Software, Systemsoftware, Hardware oder sonstigen vertragsgegenständlichen Elementen und Zusatzeinrichtungen vorgenommen werden.
7.5 Der Kunde ist verpflichtet, BMF Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.
7.6 Bei Fehlschlag der Nacherfüllung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Mängeln kann der Kunde nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nur insoweit verlangen, als eine Haftung nach Ziffer 10 begründet ist. Andere Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
7.7 BMF ist berechtigt, den zur Beseitigung erforderlichen Aufwand nach den jeweils gültigen Stundensätzen zu berechnen, wenn sich bei Überprüfung eines Mangels herausstellt, dass dieser von der Gewährleistung ausgeschlossen ist.
8. Rechteeinräumung
8.1 Sämtliche Rechte an dem Kunden überlassener oder ihm bereitgestllter Software stehen im Verhältnis zu dem Kunden ausschließlich BMF zu.
8.2 Art und Umfang der Nutzungsrechte bestimmen sich nach den Individualvereinbarungen. Soweit nichts anderes vereinbart, erhält der Kunde das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst das Laden, Anzeigen und Ablaufen lassen der Software. Offline-Installation oder Zusatzverlinkungen gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang, es erfolgt keine Überlassung an den Kunden.
8.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu bearbeiten, weiterzuentwickeln oder in sonstiger Weise zu verändern.
8.4 Sofern BMF während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades, Patches oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Software vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
8.5 Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Es ist insbesondere auch nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.
9. Audit
BMF darf bei begründetem Anlass jederzeit, im Übrigen einmal pro Quartal bei dem Kunde eine Überprüfung durchführen, ob der vereinbarte Nutzungsumfang überschritten wird. BMF hat hierbei folgende Regeln einzuhalten:
9.1 Die Überprüfung ist (außer in begründeten Eilfällen) mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich anzukündigen.
9.2 Die Prüfung findet durch einen Mitarbeiter von BMF oder einen Sachverständigen statt. Der Prüfer hat dem Kunden das Original einer Erklärung vorzulegen, wonach der Prüfer BMF nur über Überschreitungen des Nutzungsumfanges und die insofern gemachten Wahrnehmungen unterrichten und keine personenbezogenen Daten aus dem Umkreis des Kunden erheben, verarbeiten oder nutzen darf.
9.3 Der Prüfer gibt vorab dem Kunde den Entwurf des Prüfberichtes zur Kenntnis und erklärt ihm hierbei, dass er den Prüfbericht nicht vor Ablauf eines Monats dem BMF vorlegt und auf die Vorlage insgesamt verzichtet, wenn der Kunde bis dahin mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Erweiterung des Lizenzvolumens tätigt. Wenn der Kunde dies rechtzeitig unternimmt und dem Prüfer nachweist, benennt der Prüfer im Prüfbericht lediglich, dass aktuell keine Unterlizenzierung besteht.
9.4 Der Kunde gibt dem Prüfer die Informationen, die zur Aufklärung des tatsächlichen Nutzungsvolumens erforderlich sind, und gestattet ihm angemessene Prüfvorgänge.
10. Haftungsbeschränkung
10.1 BMF schuldet dem Kunden auf außervertraglicher und vertraglicher Grundlage Schadensersatz nur im folgendem Umfang:
– bei Vorsatz ,grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit in voller Höhe;
– in sonstigen Fällen nur bei Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalpflicht), und zwar ebenfalls beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
Die Haftung von BMF für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberühr.
10.2 Es besteht keine verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB.
10.3 Bei Datenverlust beschränkt sich eine etwaige Ersatzpflicht auf die Höhe derjenigen Kosten, die bei regelmäßiger Datensicherung zur Wiederherstellung der Daten anfallen.
11. Weitergabe von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
11.1 Die Parteien verpflichten sich, die ihnen mitgeteilten oder zugänglich gemachten Informationen als Betriebsgeheimnis zu behandeln, sie insbesondere Dritten gegenüber geheim zu halten, sie nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden und sie weder direkt noch indirekt, ganz oder teilweise, wirtschaftlich oder durch gewerbliche Schutzrechte auszuwerten oder an Dritte weiterzugeben, es sein denn, dass die offenbarende Partei hierfür im Einzelfall vorher die schriftliche Genehmigung dazu erteilt hat.
11.2 Die Parteien werden die ihnen mitgeteilten oder zugänglich gemachten Informationen nur solchen Mitarbeitern zugänglich machen, die sie für die Zwecke dieser Vereinbarung benötigen und diese Mitarbeiter in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichten, soweit diese Mitarbeiter nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
11.3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die zum Zeitpunkt der zur Verfügung Stellung bereits im Besitz der jeweils anderen Partei waren oder von Seiten Dritter ohne Bruch einer Geheimhaltungsabrede zur Verfügung gestellt wurden oder für solche Informationen, die bereits offenkundig sind. Jede Partei, die sich auf diese Ausnahme beruft, trägt für das Vorliegen der Voraussetzungen die Beweislast.
12. Datensicherheit, Datenschutz
12.1 Die Parteien werden für den Fall, dass personenbezogene Daten betroffen sind, die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 Abs. 2 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
12.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes BMF von Ansprüchen Dritter frei. Soweit BMF für den Kunden personenebezogene Daten im Auftrag verarbeitete, ist der Kunde für die Einhaltung der formalen und tatsächlichen Voraussetzungen der Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG verantwortlich. BMF wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen des Kunden (zB zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Die Weisungen müssen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.
12.3 BMF trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu § 9 BDSG. BMF schützt insbesondere die in seinem Zugriff liegenden Dienste und Systeme sowie die vom Kunden oder den Kunden betreffenden, auf gespeicherten Daten des Kunden gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung oder anderweitige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe – sei es durch technische Maßnahmen, durch Viren oder andere schädliche Programme oder Daten oder durch physischen Zugriff – durch Mitarbeiter von BMF oder Dritte, ganz gleich auf welchem Wege diese erfolgen. Er ergreift hierzu die geeigneten und üblichen Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik geboten sind, insbesondere Virenschutz und Schutz gegen ähnliche schädliche Programme, sowie sonstige Sicherung seiner Einrichtung einschließlich des Schutzes gegen Einbruch.
12.4 BMF wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrages erfordert. BMF kann sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritter als Subunternehmer bedienen. Diese werden gemäß den rechtlichen Anforderungen zur Datenverarbeitung im Auftrag verarbeitet, sofern personenbezogene Datenverarbeitung betroffen ist. Sollte der Kunden als Auftraggeber im Sinne des § 11 BDSG gelten, ist BMF berechtigt, vertragliche Inhalte im Sinne des § 11 BDSG zu stellen.
12.5 Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 4 bestehen, so lange personenbezogene Daten im Einflussbereich von BMF liegen, auch über das Vertragsende hinaus. Die Verpflichtung nach 12.4 besteht auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit.
12.6 Soweit BMF die Datenverarbeitung in einem Nicht-Mitgliedstaat der EU ausführt oder dorthin verlagert, wird er dies dem Kunden vorab schriftlich ankündigen. Daten werden zur Durchführung des Vertragsverhältnisses verarbeiten.
12.7 Die Bestandsdaten werden an Stellen weitergegeben, die für eine Registrierung der Domain in Anspruch genommen werden. Hier findet eine Veröffentlichung der zur Domainregistrierung erforderlichen Daten statt (z.B. DENIC-Abfrage, WHOIS-Abfrage der RIPE).
12.8 Der Kunden kann auf Verlangen jederzeit über ihn betreffende personenbezogene Daten Auskunft erhalten.
12.9 Der Kunde kann jederzeit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten widersprechen. In diesem Fall kann eine weitere Erbringung der Dienstleistung nicht mehr möglich sein.
13. Domainvergabe und Rechte an Domains
13.1 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internetdomains fungiert BMF lediglich als Vermittler. Es wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet.
13.2 Es gelten die jeweiligen Registrierungsvorschriften der zuständigen Registrierungsstelle, insbesondere hat BMF auf die Verfügbarkeit bei der Domain-Vergabe keinen Einfluss, ebenso wenig bei Domain-Verfügbarkeitsabfrage. Entsprechend wird keine Gewähr übernommen für Verfügbarkeit, Rechtsmängelfreiheit u.ä.
13.3 Die zur Verfügung gestellten IP-Adressen oder Subdomains werden im Bedarfsfall von BMF geändert. Eine Änderung wird grundsätzlich eine Woche vor Umschaltung bekannt gegeben.
14. Jugendschutz
Sonstige Inhalte nach § 4 Abs. 2 Jugendmedienstaatsvertrag (JMStV), die nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden dürfen (Adult-Angebote), sind vom Kunden so einzurichten, dass Dritte das Altersverifikationssystem nicht über die ihnen überlassene PIN umgehen können. BMF ist zur sofortigen Sperrung berechtigt, sollte ein Missbrauch und/oder eine entsprechende Dysfunktion des Sicherheitssystems (Logik-Bereich) bekannt werden.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Für die zwischen dem Kunden und BMF bestehende Vertragsbeziehung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Erfüllungsort für Verbindlichkeiten aus Vertragsverhältnissen mit BMF ist Augsburg. Ist der Kunde Vollkaufmann, gilt Augsburg als vereinbarter Gerichtsstand für sämtliche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Rechtssteitigkeiten. BMF ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Vorstehende Sätze gelten auch, wenn der Kunde seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik hat.
15.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.
15.4 Sofern einzelne vorstehende Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung werden durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Klausel gerecht wird.